Notfall- und
Dringlichkeitstarife

Seit den beiden Bundesgerichtsurteilen stehen die umstrittenen Notfall- und Dringlichkeitstarife im Fokus der Diskussionen.

Der Verwaltungsrat der OAAT AG hat an seiner Sitzung vom 20. Februar 2025 eine Lösung für die Abrechnung von Dringlichkeit und Notfall in der praxisambulanten Notfallversorgung erarbeitet, welche dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt wird.

PULSUS sieht in der Erarbeitung der Lösung, welche vorsieht, die Tarifpositionen im bestehenden TARDOC-Unterkapitel AA.30 «Dringlichkeit und Notfall in der freien Praxis» wie folgt anzupassen:

Die Dringlichkeits- und Notfall-Pauschalen gelten für Ärzte oder Einrichtungen, die der ambulanten Krankenpflege durch Ärzte und Ärztinnen dienen gleichermassen. Sie gelten nicht für Spitäler

Die Dringlichkeits-Pauschale A, Mo-Fr 7-19 Uhr, Sa 7-12 Uhr kann neu nicht mehr von Permanencen, Walk-In- oder Notfallpraxen abgerechnet werden (eine Definition dieser Praxen liefert die Kapitelinterpretation Nr. 3).

als einen Schritt in die richtige Richtung. Wir sind überzeugt, dass diese Lösung mehr Sicherheit und Klarheit in der Abrechnung von Notfällen und dringlichen Fällen schaffen wird.

Die OAAT hat in ihrer Rolle als nationale Tarifstelle die Koordination der Partnerinnen und Partner für eine gesamtschweizerische Regelung der Notfallpauschalen wahrgenommen und eine Lösung ausgearbeitet, die zusammen mit dem neuen Gesamt-Tarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen per 1. Januar 2026 eingeführt werden soll. Damit können diese präzisierten Tarifpositionen ins Genehmigungsverfahren der ambulanten Tarifrevision, die am 1. Januar 2026 in Kraft treten soll, einfliessen. Für die Anwendung im Jahr 2025 wird auf die Lösung der Tarifpartner verwiesen.

Die angepassten Tarifpositionen werden vorerst separat publiziert und zu einem späteren Zeitpunkt in den Tarifbrowser und das Simulationstool integriert. Der Verwaltungsrat hat zudem beschlossen, dass die grundsätzliche Überarbeitung von Dringlichkeit und Notfall durch die Geschäftsstelle als zusätzlicher Entwicklungsschwerpunkt im Jahr 2025 aufgenommen wird.
 

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