Elektronisches
Gesundheitsdossier (E-GD)

Ab 2029 erhält jede Person in der Schweiz ein elektronisches Gesundheitsdossier – ein Neustart nach langer Stagnation.

Die Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens nimmt Fahrt auf: Der Bundesrat hat einen grundlegenden Neustart des elektronischen Patientendossiers beschlossen. Ab 2029 wird jede in der Schweiz lebende Person automatisch ein elektronisches Gesundheitsdossier (E-GD) erhalten, sofern sie nicht aktiv widerspricht.

Zugang mit oder ohne E-ID

Für den Zugriff auf das Dossier gibt es künftig drei Wege:

über die neue E-ID

über eine bevollmächtigte Person

über kantonale Anlaufstellen

bei denen das Dossier persönlich mit Ausweis eröffnet werden kann.

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider spricht von einem «Reset»

 

Der “Reset”, welcher auch mit dem neuen Namen Gesundheitsdossier unterstützt werden soll, für ein Projekt, das bisher kaum Akzeptanz gefunden hatte. Nach Jahren der Stagnation, technischen Hürden und fehlender Nutzung (aktuell existieren nur rund 125’000 aktive Patientendossiers) soll das neue elektronische Gesundheitsdossier nun wirklich praxistauglich werden.

Automatische Eröffnung mit Opting-out
Neu wird das elektronische Gesundheitsdossier automatisch für alle eröffnet. Wer es nicht möchte, muss innerhalb von 60 Tagen widersprechen. Damit bleibt das System freiwillig aber deutlich zugänglicher. Der Rollout ist zwischen 2029 und 2033 vorgesehen.

Einheitliche nationale Infrastruktur
Anstelle der bisherigen dezentralen Lösung wird eine landesweit einheitliche Plattform geschaffen. Der Bund übernimmt die Verantwortung für Betrieb, Sicherheit und Datenschutz und schreibt das System öffentlich aus. Somit können sich auch bestehende Anbieter wie die Post bewerben.Das elektronische Patientendossier (EPD) birgt Risiken hinsichtlich des Schutzes sensibler Gesundheitsdaten. Cyberattacken könnten Datenlecks verursachen, was zu Missbrauch oder unbefugtem Zugriff auf persönliche Informationen führen könnte.

Zugang mit oder ohne E-ID
Für den Zugriff auf das Dossier gibt es künftig drei Wege:

  • über die neue E-ID,
  • über eine bevollmächtigte Person, oder
  • über kantonale Anlaufstellen, bei denen das Dossier persönlich mit Ausweis eröffnet werden kann.

So bleibt der Zugang für alle Bevölkerungsgruppen digital wie analog möglich.

Kontrolle über eigene Daten
Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, wer Einsicht in ihre Gesundheitsdaten erhält. Ohne Freigabe dürfen weder Spitäler noch Ärztinnen auf das Dossier zugreifen. Krankenkassen haben keinen Zugang. Zudem kann jede Person Daten jederzeit löschen und nachvollziehen, wer wann Einsicht genommen hat.

Kosten und Einsparpotenzial
Für Bürgerinnen und Bürger bleibt das elektronische Gesundheitsdossier kostenlos. Der Bund rechnet mit einem tiefen zweistelligen Millionenbetrag für die Einführung, die Kantone mit rund 37 Millionen Franken jährlich für den Betrieb der Anlaufstellen. Das Einsparpotenzial ist jedoch enorm: Laut einer ETH-Studie könnten durch weniger Doppeluntersuchungen, effizientere Kommunikation und bessere Datennutzung bis zu 8,2 Milliarden Franken pro Jahr eingespart werden.

Wer heute noch ein Patientendossier eröffnen möchte, kann das tun. Die bereits bestehenden Dossiers werden automatisch in das neue System überführt.

Fazit:
Mit dem elektronischen Gesundheitsdossier wagt die Schweiz einen zweiten, entschlossenen Anlauf in Richtung digital vernetztes Gesundheitswesen. Entscheidend wird sein, ob es gelingt, Vertrauen, Benutzerfreundlichkeit und echten Mehrwert für Patientinnen, Ärztinnen und Institutionen zu schaffen.

PULSUS unterstützt die möglichst rasche Einführung des elektronischen Gesundheitsdossiers E-GD für Alle.